Kostenübernahme
Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung.
Folgende ÄrztInnen können eine Verordnung für eine Behandlung ausstellen:
- Allgemeinmediziner
 - HNO-Ärzte
 - Internisten
 - Kieferorthopäden
 - Kinderärzte
 - Kinder- und Jugendpsychiater
 - Neurologen
 - Phoniater und Pädaudiologen
 - Zahnärzte
 
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlungen befreit.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10,00 Euro sowie 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor.
